
Berufsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene
(KJHG §§ 13 (2), 34, 35a, 41) in Barntrup
Jugendlichen/ jungen Erwachsenen, denen ein Einstieg ins Berufs-/ Erwerbsleben nicht bzw. nicht ohne Probleme möglich ist, stehen in unterschiedlichen betrieblichen Lernfeldern(Küche, Garten-/ Landschaftsbau und Verwaltung) des Kinderdorfes
· 5 Plätze für sondergeregelte Ausbildungen (Beikoch, -köchin,
Hauswirtschaftshelfer/in, Werker im Garten- und Landschaftsbau)
· je 1 Platz Regelausbildung in den Ausbildungsberufen Koch/ Köchin
und Bürokauffrau/Bürokaufmann
· 2 Plätze im Ausbildungsberuf Tischler
· qualifizierende und sozialpädagogisch orientierte Beschäftigungsmaßnahmen (Praktika zur Arbeitserprobung,
Berufsfindung bzw. während, nach oder an Stelle von Schule) im Rahmen der Jugendberufshilfe zur Verfügung und
· betrieblich gebundene Übungs-/ Erprobungsfelder in den Bereichen der Offenen Arbeit zur Verfügung.
Mit dem jeweiligen Jugendhilfeträger werden die Übernahme der Ausbildungskosten, die Kosten für die ambulante sozialpädagogische Begleitung/ Betreuung (Fachleistungsstunden) und die Sachkosten individuell fallbezogen vereinbart.

Die Chronik des
Kinderdorfs Lipperland
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