Mutter/Kind – Bereich

Plätze: 9 Schwangere bzw. Mütter mit ihren Kindern
Aufnahmealter: Schwangere und alleinsorgende Mütter ab 16 Jahren mit ihren Kindern
Rechtsgrundlagen: §§ 19, 34 SGB VIII

Aufgenommen werden

  • Schwangere oder alleinsorgende Mütter ab sechzehn Jahren, die aufgrund persönlicher, familiärer, sozialer oder emotionaler Schwierigkeiten Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Versorgung ihres Kindes / ihrer Kinder unter sechs Jahren benötigen.
  • Mütter, denen n in ihrer (Not-)Situation der tragende Beistand einer eigenen Familie oder eines geeigneten Netzwerks fehlt.
  • Im Rahmen der Maßnahme können auch ältere Geschwisterkinder aufgenommen werden.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Schwangere und Mütter,

  • die auf eine Barrierefreiheit angewiesen sind.
  • die fortgesetzter Alkohol oder Drogen konsumieren.
  • die mit Drogen handeln.
  • die bestimmte psychische Erkrankungen aufweisen, die einen Bedarf an intensiver therapeutischer Unterstützung nach sich ziehen.

Pädagogisches Konzept

Die Zielsetzung der Hilfe liegt auf der Persönlichkeitsentwicklung der Schwangeren / der alleinerziehenden Mutter.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, den Schutz des Kindes sicherzustellen.

Im Mutter-Kind-Bereich werden die alleinsorgenden Mütter gemeinsam mit ihrem Kind / ihren Kindern im Alltag begleitet. Ziel der Arbeit in der Einrichtung ist es, die Mutter zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dazu ist die Entwicklung einer schulischen und / oder beruflichen Perspektive notwendig. Teilweise müssen die alleinsorgenden Mütter motiviert oder gestärkt werden, eine Ausbildung aufzunehmen oder fortzuführen, um eine berufliche Zukunft sicherzustellen.

Im Vorfeld kann es um die Einübung der Gestaltung eines regelmäßigen Tagesablaufes gehen. Die Mütter erhalten bei der Persönlichkeitsentwicklung und / oder bei der Bewältigung aktueller Probleme Unterstützung. Die Kinder bekommen individuelle Bildungsangebote.

Setting

Die Verantwortung für die Kleinfamilie liegt primär bei den alleinsorgenden Müttern. Damit sie in die komplexen Aufgaben des Elternsein hineinwachsen können bzw. ihr gerecht werden, erhalten sie Hilfe von den pädagogischen Fachkräften.
Die Verweildauer beträgt insgesamt maximal 24 Monate.

Eine Prognose, ob die alleinsorgende Mutter eine tragfähige Bindung mit ihrem Kind / ihren Kindern eingehen kann und ob sie die Versorgung und Erziehung ihres Kindes / ihrer Kinder generell übernehmen kann, wird spätestens nach sechs Monaten von den Mitarbeitenden der Mutter-Kind-Bereich erstellt.

Drei-Phasen-Modell der Unterbringung im Mutter-Kind-Bereich:

Erste Phase – Eingangsphase (ankommen) und prüfen (Dauer ca. 3 – 6 Monate)
  • wiederkehrende Themen
    • Grundversorgung des Kindes / der Kinder
    • Gesundheitsfragen
    • Ernährung für Säuglinge und Kleininder
    • Information: Bedarfe von Säuglingen und Kleinkindern
    • Aufklärung: Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern
    • Aufklärung „Schütteltrauma“
  • Erziehungsfragen: Infos zu elterlichen Rechten und Pflichten
    • bei der Freizeitgestaltung mit Säuglingen und Kleinkindern
    • bei der Haushaltsführung mit Säuglingen und Kleinkindern
    • Finanzielle Fragen
    • Entwicklung einer kindgerechten Tagesstruktur
    • Erarbeitung eigener Wünsche, Bedarfe und Grenzen
Zweiten Phase – Stabilisierungsphase (Dauer ca. 3 – 12 Monate)
  • tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Unterstützung bei der selbstständigen Haushaltsführung
  • Unterstützung in Fragen der Kindererziehung und -pflege (elterliche Rechte und Pflichten, Aufgaben und Tätigkeiten, Entwicklung des Kindes, sozialer Umgang mit dem Kind, Schaffen einer die Entwicklung des Kindes anregenden Atmosphäre, Ernährung und Gesundheit)
  • Unterstützung bei den Finanzen und Behördengängen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen
  • Unterstützung bei Behörden- und Amtsgängen
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen der öffentlichen Erziehung, Ärzten etc.
Dritte Phase – Verselbständigungsphase (Dauer ca. 3 – 6 Monate)
  • selbstständige Bewältigung der täglichen Herausforderungen
    • Haushaltsführung
    • Kindererziehung
    • Freizeitgestaltung
    • Finanzen und Behördengänge
  • Unterstützung bei der Bewältigung der Mehrfachbelastung
    • Lösungsansätze mit den Elternteilen erarbeiten
  • das Einleiten von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Kindes
  • Klärung der beruflichen Perspektive
  • das Finden / Stellen einer geeigneten Tagesbetreuung für das Kind
  • Entwickeln von Perspektiven für ein selbstständiges Wohnen
  • bei Bedarf eine Nachbetreuung durch die ambulante Hilfe einleiten

Falls nötig besteht die Möglichkeit, temporär Zusatzleistungen im Rahmen der Hilfeplanung gesondert zu vereinbaren, z.B. Nachhilfeunterricht etc. Bei Bedarf können im Rahmen der Hilfeplanung zusätzliche Fachleistungsstunden beantragt werden.

Ihre Ansprechpartnerin:

Angelina Eichmann
Bereichsleiterin
Tel:      05263/ 9471-23
Mobil:  0160/76 76 078
E-Mail: angelina.eichmann@wekido.de