3 Heilpädagogische Wohngruppen

Plätze: je 7 Plätze, insgesamt 21 Plätze
Aufnahmealter: 5 bis 15 Jahre
Rechtsgrundlage: §§ 34, bei Bedarf i. V. m. § 41 SGB VIII, § 35a SGB VIII

Aufgenommen werden Mädchen und Jungen im Alter zwischen 5 und 15 Jahren,

  • die aufgrund ihrer Vorerfahrungen nicht erneut familiären Bedingungen / Beziehungen ausgesetzt werden können,
  • die generell in einer Gruppenstruktur leben können, mit der Gruppengröße und Anzahl der Beziehungs-/ Bezugspersonen zurechtkommen und von deren entwicklungsfördernden Einflüssen profitieren können,
  • mit multiplen und komplexen Auffälligkeiten
    •  mit psychosomatischen, emotionalen, funktionalen und Beziehungsstörungen,
    • Traumatisierung(en) aufgrund von Erfahrungen von Vernachlässigung, Verwahrlosung, mangelnder Erziehungskompetenz, Beziehungsabbrüchen, Gewalt, Missbrauch u. v. m. und die in ihrem Lebenskontext reagieren und risikobelastete, deviante Entwicklungsverläufe zeigen,
  • die besondere heilpädagogische / therapeutische Unterstützungsleistungen und spezielle schulische Fördermaßen benötigen.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche,

  • die einen kleinen, überschaubaren Lebenskontext und eine geringere Anzahl an erwachsenen und gleichaltrigen Beziehungs-/ Bezugspersonen benötigen,
  • deren Symptomatik nicht mit den gruppensystemischen Bedingungen verträglich ist bzw. sogar zu ihrer Verstärkung / Verfestigung beitragen bzw. bei denen die Gefahr besteht, dass sich unter Konzept-/ Betreuungs-/ Erziehungsbedingungen aus einer Entwicklungsstörung eine Persönlichkeitsstörung entwickelt,
  • die einen eindeutigen und vorzugsweise therapeutischen Bedarf haben,
  • die dauerhaft fremdgefährdend bzw. selbst- oder suchtgefährdet sind oder dauerhaft Drogen konsumieren.

 

Pädagogisches Konzept

Leitziele der Heilpädagogischen Wohngruppe:
  • die psychosoziale Belastung der Kinder und Jugendlichen mindern, das Wohlbefinden und die Gesundheit stärken,
  • allgemeine entwicklungsfördernde Bedingungen schaffen,
  • Erfahrungslernen im heilpädagogischen Setting ermöglichen, z.B.:
    • Snoezelen
    • heilpädagogisches Reiten
  • Entwicklungsdefizite aufarbeiten/kompensieren.

Die heilpädagogische Hilfe ist grundsätzlich eine ganzheitliche Förderung. Dabei werden die emotionalen, sensorischen, sozialen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten durch systematische Methoden und differenziertes Materialangebot angesprochen. Die Kinder benötigen oft viel Zeit und Anleitung, um die Fähigkeit zu entwickeln, sich und anderen zu vertrauen, sich selbst zu entdecken, auszuprobieren und zu entwickeln. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, sich individuell zu entwickeln und nachzureifen. Weitere Ziele des Hilfeangebotes sind:

  • Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, fern von negativen Einflüssen zur Ruhe kommen zu können und so zu neuer Lebensfreude zu gelangen,
  • allmählich Vertrauen zum neuen Lebensort aufzubauen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren,
  • sie durch die Förderung der Selbstentwicklung in die Lage zu versetzen, den Alltag mit seinen Möglichkeiten, Anforderungen und Begrenzungen zu bewältigen,
  • die vorhandenen Stärken, Fähigkeiten und Interessen zur Steigerung des Selbstwertes, das Verantwortungsbewusstsein, die Autonomieentwicklung und Verselbständigung in allen Lebensbereichen zu erkennen und zu fördern,
  • Beziehungsfähigkeit, Verhaltens- und Erlebnisrepertoire (geistige, soziale und emotionale Ressourcen), Frustrationstoleranz, Schulzufriedenheit und eine Lern- und Arbeitshaltung zu entwickeln und zu erweitern,
  • die handlungs- und lebenspraktischen Kompetenzen zu stärken,
  • Lösungswege zur Bewältigung des Alltags im Sinne einer ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ und einer Lebens- und Zukunftsperspektive innerhalb und außerhalb der Einrichtung zu erarbeiten.

Die pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist darauf ausgerichtet,

  • Lebensfreude, Lebensmut, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein zu stärken,
  • ihre Bedürfnisse wahrzunehmen, anzunehmen und zu befriedigen,
  • Versorgung, Betreuung und Erziehung als das Recht eines Kindes/Jugendlichen zu begreifen und umzusetzen,
  • Fähigkeiten (weiter) zu entwickeln wie
    • Sozialverhalten
    • Werteorientierung
    • ein realistisches Selbstbild
    • Handlungs- und Entscheidungskompetenz
    • den Alltag und die Freizeit sinnvoll zu gestalten
    • eigene Interessen mit denen anderer in Einklang zu bringen
    • Kompromisse auszuhandeln
    • neue, adäquate Problemlösungsstrategien zu entwickeln
    • Rücksicht, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen,
  • Übernahme von Pflichten, z.B. Hausarbeiten, zu erlernen,
  • Hobbys und Interessen zu entwickeln,
  • die Freizeit sinnvoll zu gestalten,
  • Wissen über körperliche Funktionen und Körperhygiene zu erwerben,
  • die eigene Sexualität zu entdecken und zu entwickeln,
  • Die richtige Wahl und der erfolgreiche Abschluss von Schul- und Berufsausbildung sind eine zentrale Lebensaufgabe für die Jugendlichen.
  • den Kindern / Jugendlichen einen Lebensort zu bieten, an dem sie sich zuhause fühlen können,
  • den Kindern und Jugendlichen Ruheräume zu bieten,
  • die Stabilisierung des Kindes / Jugendlichen zu fördern,
  • das Miteinander und voneinander Lernen zu fördern,
  • Lebensperspektiven gemeinsam zu entwickeln.

Ihre Ansprechpartnerin:

Daniela Flüthmann
Bereichsleiterin
Tel.: 0 54 21 / 94 24 11
E-Mail: Daniela.Fluethmann@wekido.de