SPENDEN. UNTERSTÜTZEN. PERSPEKTIVE.
Bußgeldzuweisungen
Die Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen ist für das Westfälische Kinderdorf e. V. ein wichtiger Bestandteil zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Ihre Bußgeldzuweisung sichert die Konsolidierung, den Ausbau und die Erweiterung unserer Betreuungsangebote, sodass wir auch in Zukunft die richtigen Antworten auf die vielfältigen Notlagen von Kindern und Jugendlichen geben können. Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Begründung eigener Lehrwerkstätten und die Betreuung schwer traumatisierter Kinder.
Als vom Deutschen Spendenrat geprüfte Organisation sind wir ein Kinder- und Jugendhilfeträger mit Brief und Siegel. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Zuweisung sinnvoll, sorgsam und verantwortungsbewusst für benachteiligte junge Menschen eingesetzt wird.
Ihre Bußgeldzuweisung wird bei uns durch geschulte und erfahrene Mitarbeiterinnen bearbeitet. Zahlungsbestätigung, Kontoauszüge, Hinweise auf säumige Zahler etc. senden wir Ihnen tagesaktuell und unaufgefordert zu. Für Zahlungen von Geldauflagen auf unser Bußgeldkonto erstellen wir selbstverständlich keine Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).
Wir garantieren Ihnen eine sichere und transparente Abwicklung.
Sollten Sie zum Inhalt unserer Arbeit oder zur Abwicklung von Bußgeldfällen noch Fragen haben, geben wir Ihnen gern nähere Auskünfte. Hierfür steht Ihnen Frau Striegl unter 0 52 51 / 89 71-27 gerne zur Verfügung.
Informationen für Richter oder Staatsanwälte
Als Richter oder Staatsanwalt können Sie uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt unterstützen!
Konto für Geldauflagen und Bußgelder:
Westfälisches Kinderdorf e. V.
Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN DE82 4765 0130 1800 0001 17
BIC WELADE3LXXX (Detmold)
Adressaufkleber, vorgedruckte Zahlscheine und Informationsmaterial zu unserem Hilfswerk schicken wir Ihnen gerne zu. Hierfür senden Sie einfach eine kurze Mail an:
Lilli Striegl
Tel.: 0 52 51 / 89 71-27
E-Mail: lilli.striegl@wekido.de
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Empfehlen Sie uns gerne weiter – wenn Sie Kontakte zu Strafrichtern oder Staatsanwälten haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns als Bußgeldempfänger vorschlagen.
Informationen für Bußgeldzahler
Sie müssen ein Bußgeld an das Westfälische Kinderdorf e. V. zahlen?
Dann danken wir Ihnen schon jetzt für Ihre fristgerechte Zahlung.
Mit Ihrer Zahlung unterstützen Sie vielfältige Projekte der Kinder- und Jugendhilfe.
Bitte beachten:
- Für Ihre Zahlung dürfen wir keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an. Dieses benötigen wir, um Ihre fristgerechte Zahlung dem Gericht gegenüber mitzuteilen bzw. zu bestätigen.
- Wir können und dürfen mit Ihnen nicht über Ratenzahlungen oder einen Aufschub der Zahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
Bei allen Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an:
Lilli Striegl
Tel.: 0 52 51 / 89 71-27
E-Mail: lilli.striegl@wekido.de