SPENDEN. UNTERSTÜTZEN. PERSPEKTIVE.
Geld spenden
Ohne Spenden wäre die Arbeit des Westfälischen Kinderdorfs e. V. nicht möglich – Spenden sind ein unverzichtbarer Teil unserer Finanzierung. Mit Ihren Zuwendungen tragen Sie direkt dazu bei, die hohe Qualität der bestehenden Kinder- und Jugendhilfeangebote zu sichern und die Entwicklung neuer Hilfeformen zu fördern.
Mit Ihrer Geldspende helfen Sie, die Konsolidierung, den Ausbau und die Erweiterung der Betreuungsangebote zu sichern, sodass wir auch in Zukunft die richtigen Antworten auf die vielfältigen Notlagen von Kindern und Jugendlichen geben können. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Geldspende einem einzelnen Kinderdorf, einem speziellen Projekt oder einer bestimmten Sache, die Ihnen am Herzen liegt, zu widmen.
Wenn Sie hierzu Beratung wünschen, steht Ihnen Herr André Janssen, Leiter des Referats Öffentlichkeitsarbeit, jederzeit unter 0 52 51 / 89 71-30 zur Verfügung.
Spendenquittung/Steuerliche Abzugsfähigkeit
Der Verein Westfälisches Kinderdorf e. V. ist gemäß dem aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Paderborn (Steuernr. 339 / 5794 / 0584) wegen der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Zuwendungen an den Verein Westfälisches Kinderdorf e. V. sind somit als gemeinnützige bzw. mildtätige Spende steuerlich abzugsfähig. Der Verein ist berechtigt zur Ausstellung von Spendenquittungen bzw. Zuwendungsbestätigungen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Spendensummen bis 200 Euro in der Steuererklärung durch eine Kopie des Überweisungsträgers und/oder des eigenen Kontoauszugs belegt werden. Wir übersenden in diesen Fällen in der Regel keine Spendenquittungen. Das entlastet unsere Verwaltung und spart so zusätzliche Kosten.
Ab 100 Euro Jahresspendensumme übersenden wir unaufgefordert ab Mitte Februar des Folgejahres eine Jahreszuwendungsbestätigung an Sie – auf Wunsch auch sofort. Bei Verlust der Buchungsunterlagen oder in besonderen Fällen bestätigen wir Ihnen auf Anforderung auch geringere Summen natürlich gern mit einer Spendenquittung.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden in der Zuwendungsbestätigung alle Zahlungen des Jahres einzeln mit Datum aufgeführt; Mitgliedsbeiträge und Spenden müssen separat ausgewiesen werden.
Weiterhin müssen aufgrund der Steuergesetzgebung Zahlungen stets für das Jahr verbucht und bescheinigt werden, in dem sie getätigt worden sind („periodengerechte Zuordnung”).
Mitgliedsbeiträge und/oder Spenden, die uns noch im alten Jahr mit dem Vermerk „Beitrag/Spende für das Folgejahr” erreichen, können und dürfen wir nur für das alte Jahr verbuchen. Umgekehrt können wir Zahlungen, die uns erst nach dem Jahreswechsel rückwirkend für das Vorjahr erreichen, nur als Zahlung für das neue Jahr buchen. Ausnahmen bilden Zahlungen um den Jahreswechsel, die nachweislich im alten Jahr angewiesen wurden, uns wegen der Bankfeiertage aber erst im neuen Jahr erreichen.
Sollten Sie Fragen oder Wünsche zu Ihrer Spendenquittung haben, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern weiter! Westfälisches Kinderdorf e. V.
Marion Müller
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0 52 51 / 89 71-31
E-Mail: marion.mueller@wekido.de
Unsere Spendenkonten
finden Sie hier.